Internationales Seminar für Analytische Psychologie

Krankenkasse

Im Allgemeinen muss jede Person, die in der Schweiz lebt oder arbeitet, eine Krankenversicherung abschließen, unabhängig von ihrer Nationalität. Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Umzug in die Schweiz um eine Krankenversicherung kümmern.

Studierende mit einer EU-Staatsangehörigkeit können vom Abschluss einer Schweizer Versicherung befreit werden, wenn sie eine Europäische Krankenversicherungskarte besitzen. Mehr Informationen hier und hier.

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