Internationales Seminar für Analytische Psychologie

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Einwanderungsinformationen für Bürger aus EU- und EFTA-Ländern

Visum/Aufenthaltsbewilligung

EU/EFTA-Staatsangehörige können ohne Visum in die Schweiz einreisen und im Prinzip in der Schweiz leben und arbeiten. Wenn Sie sich jedoch länger als 90 Tage in der Schweiz aufhalten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung.

Am ISAP sind die Semester etwas länger als 90 Tage, wenn Sie also nur für diesen Zeitraum kommen, verpassen Sie den Anfang oder das Ende des Semesters. Wenn Sie vorhaben, länger am ISAP zu studieren, ist es in den meisten Fällen empfehlenswert, eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken zu beantragen.

Bitte beachten Sie auch, dass es je nach EU-Land, aus dem Sie kommen, einige Unterschiede geben kann. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie beabsichtigen, länger als 90 Tage in der Schweiz zu bleiben, müssen Sie sich bei der Gemeinde, in der Sie wohnen, anmelden. Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in der Schweiz geschehen. Wenn Sie sich im Kanton Zürich anmelden, leitet die Gemeinde Ihre Anmeldung ans Migrationsamt in Zürich weiter. Das Migrationsamt entscheidet über die Aufenthaltsbewilligung.

Sie müssen mehrere Dokumente vorlegen, z. B. einen Reisepass/Personalausweis und einen Mietvertrag. Für einen Überblick über alle Dokumente informieren Sie sich bitte bei der Gemeinde. Die zuständige Behörde heißt auf Deutsch 'Einwohnerkontrolle'. In der Stadt Zürich müssen Sie sich an die zuständige Behörde der Gemeinde, das Kreisbüro, wenden. Es gibt mehrere dieser Behörden, die jeweils für einen Teil der Stadt zuständig sind. Um das für Sie zuständige Kreisbüro ausfindig zu machen, können Sie Ihre Schweizer Adresse auf dieser Website eingeben.

Die häufigste Aufenthaltsbewilligung für ein Studium am ISAP ist die Aufenthaltsbewilligung B zu Studienzwecken für ein Jahr. Diese Bewilligung kann jedes Jahr verlängert werden. Zu Studienzwecken können Sie maximal 8 Jahre in der Schweiz bleiben.

Krankenkasse

Der Abschluss einer Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Studierende mit einer EU-Staatsangehörigkeit können von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreit werden, wenn sie im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte sind. Mehr Infos hier und hier.

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